Johanna Mierendorff wählt in der vorliegenden Monographie, die auf ihrer Habilitationsschrift beruht, einen historischen Zugang, um dem Muster moderner Kindheit nachzugehen: Anhand der Entwicklungen und Reformen des (west )deutschen Jugendrechts seit Beginn des 20. Jahrhundert zeichnet die Autorin nach, wie sich diese wohlfahrtsstaatliche Rechtsinstitution auf das Muster moderner Kindheit auswirkte und wie das Jugendrecht selbst wiederum von normativen Vorstellungen über Kinder und Kindheit geprägt wurde. Dabei arbeitet sie sich an der These vom „Verschwinden der Kindheit“ ab, wie sie zunächst in den 1980ern von Neil Postman formuliert und die momentan – wenn auch in abgeschwächter Form – unter dem Stichwort der De-Familialisierung von Kindheit eine Wiederauflage erfährt.
Im ersten Teil (Kapitel 1-3) rahmt Johanna Mierendorff die Studie in theoretischer Hinsicht: Sie klärt die beiden bereits im Titel zugrunde gelegten Begriffe „Kindheit“ und „Wohlfahrtsstaat“ und gibt darüber Auskunft, wieso das Verhältnis der beiden zueinander Aufschluss über das von ihr beforschte Muster moderner Kindheit geben kann. In ihrer Bestimmung von „Kindheit“ knüpft die Autorin zunächst allgemein an den Grundannahmen der childhood studies an. Konkret charakterisiert Mierendorff die spezifische Form des Musters moderner Kindheit schließlich entlang der Dimensionen „institutionalisierte Altershierarchie“, „Scholarisierung/Pädagogisierung“, „De-Kommodifizierung“ und „Familialisierung“. Die moderne Kindheit westlicher Industriegesellschaften sei zunächst dadurch bestimmt, dass Kinder als Minderjährige entlang eines Systems ausdifferenzierter Altersregeln einen Status zugewiesen bekommen, der ihre Handlungsspielräume maßgeblich bestimmt. Hierzu gehöre letztlich auch die Durchsetzung und Ausgestaltung eines Bildungsmoratoriums, in deren Folge die Institution Schule, aber auch die Pädagogisierung anderer Lebensbereiche zunehmend an Bedeutung gewinnen. Damit einher gehe das Verbot von Kinderarbeit und in der Folge die De-Kommodifizierung von Kindheit. Hierunter fasst Mierendorff in Anlehnung an Esping-Andersen die Verlagerung der sozialen Sicherheit von Kindern vom Arbeitsmarkt hin zum Wohlfahrtsstaat, in deren Rahmen diese zu Empfängerinnen und Empfängern sozialstaatlicher Transferleistungen werden. Schließlich trete in der westlichen Moderne neben der Schule die Familie als weitere bedeutende Institution für Kindheit auf den Plan.
Anschließend führt Mierendorff ihren Begriff des Wohlfahrtsstaates aus, den sie aus einer ausführlichen Rezeption der neueren Wohlfahrtsstaatsforschung heraus entwickelt. Sie möchte hierunter nicht die Summe einzelner Politiken, sondern den Wohlfahrtsstaat in seiner Programmatik bzw. seiner spezifischen Wohlfahrtsstaatlichkeit verstehen. Dieser versuche – primär über politische Regulierungsprozesse – Einfluss auf die Konstitution der Kindheit zu nehmen. „Wenn“, so folgert Mierendorff im dritten Kapitel, „das grundlegende Motiv wohlfahrtstaatlicher Aktivität in dem Erhalt der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung gesehen und gleichzeitig die generationale Ordnung als eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren westlicher Gesellschaften und Ökonomien erachtet wird, dann wird der Erhalt der generationalen Ordnung zum Motiv für die wohlfahrtsstaatliche Regulierung der Bedingungen von Kindheit“ (60ff). Insofern würden sich die Bestrebungen des Wohlfahrtsstaats auch nicht isoliert auf einzelne Segmente des Kinderlebens beziehen, sondern es werde die Reproduktion von Kindheit selbst zum Ziel all jener Politik, die sich auf Kinder und Kindheit bezieht. Hieraus leitet Mierendorff nicht nur ab, dass der Wohlfahrtsstaat grundsätzlich von entscheidender Bedeutung für das Muster moderner Kindheit sei (und umgekehrt), sondern auch, dass von einem Beispiel wie dem Kinder- und Jugendrecht auf das „Ganze“ der Kindheit geschlossen werden könne.
Im zweiten und umfangreichsten Teil der Monographie nimmt Mierendorff eine Analyse der sich wandelnden jugendrechtlichen Regulierungen im 20. Jahrhundert vor. Als Quellen fungieren hierbei die entsprechenden Gesetzestexte und -kommentare sowie Fachbeiträge in zeitgenössischen Zeitschriften. Zunächst bearbeitet die Autorin den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (Kap. 5): Beginnend mit dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) von 1922 rekonstruiert sie die Veränderungen und Verschiebungen über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) von 1990 bis zu den aktuellsten gesetzlichen Regulierungen im Bereich der Kindertagesbetreuung. Anschließend wendet sie sich dem Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zu (Kap. 6). Hierbei beschreibt sie einerseits die auf Kinder und Jugendliche bezogenen Veränderungen im Arbeitsschutz sowie die sukzessive Ausweitung des Kinderarbeitsverbots über das 20. Jahrhundert hinweg. Andererseits analysiert sie die Veränderungen beim Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und dem Schutz vor jugendgefährdeten Schriften bis zur Zusammenführung der beiden Rechtsbereiche im Jugendschutzgesetz (JSchuG) von 2002. Kapitel 7 ist schließlich der Analyse des Jugendstrafrechts gewidmet, die mit dem Jugendgerichtsgesetz von 1923 beginnt, das einen wichtigen Schritt zur Ablösung des Jugendstrafrechts vom Erwachsenenstrafrecht darstellte.
Am Ende einer ausführlichen und fundierten Darstellung kommt die Autorin unter anderem zu dem Schluss (Kap. 8), dass sich die wohlfahrtsstaatlichen Regulierungen im Bereich des Rechts vornehmlich auf die Idee der Erziehung und Sozialisation von Kindern beziehen. Diese pädagogische Intention wirke sich auf die Formierung moderner Kindheit entscheidender aus als andere wohlfahrtsstaatliche Wertideen (wie beispielsweise Sicherheit, Gerechtigkeit, Freiheit und Solidarität). Der Wohlfahrtsstaat, so folgert Mierendorff, habe somit darauf abgezielt, das bestehende Muster moderner Kindheit angesichts sich wandelnder sozialer, politischer und ökonomischer Verhältnisse stabil zu halten: Es finde „eine schleichende Veränderung von Normalitätsannahmen über Kinder statt, ohne dass das Strukturmuster der Kindheit in Frage gestellt wird“ (248). Die Ergebnisse der Empirie werden im dritten und letzten Teil nochmals auf die eingangs benannten Dimensionen des Musters moderner Kindheit bezogen.
Damit liefert Mierendorff in ihren Studien eine pointierte und gut begründete Antithese zu anderen Positionen, die gegenwärtig die De-Familialisierung von Kindheit oder die Auflösung des Kindheitsmoratoriums konstatieren und in der Folge eine grundsätzliche Restrukturierung von Kindheit zu Beginn des 21. Jahrhunderts suggerieren. Dem entgegen wird überzeugend gezeigt, wie sich die Annahme der Erziehungs- und Bildungsbedürftigkeit von Kindern in die „präventiven“ Strategien der Sozialisation im sozialinvestiven Wohlfahrtsstaat fügen und sich somit auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts das Muster moderner Kindheit weiter verstetigen kann.
Thematisch knüpft Mierendorff an eigenen Vorarbeiten zum Verhältnis von Kindheit und Wohlfahrtsstaat an [1]. Aus der ebenso sinnvollen wie evidenten inhaltlichen Konzentration auf das (west )deutsche Jugendrecht des 20. Jahrhunderts ergibt sich jedoch auch, dass die Aussagen über die Konstitution von Kindheit in der Moderne kontextspezifisch weiter differenziert werden müssten. So wäre eine Ausweitung der Analyse über den nationalstaatlichen Rahmen hinaus ebenso interessant wie der Einbezug weiterer Heterogenitätsdimensionen: Neben der generationalen Ordnung, die Mierendorff differenziert bearbeitet, tragen sicherlich auch Kategorien wie Geschlecht, Schichtzugehörigkeit, Ethnie und Religion zum Verständnis der Konstitution moderner Kindheit bei. Kritisch anmerken ließe sich in diesem Zusammenhang, dass die Autorin zwar den Begriff von „Kindheit“ auf einer allgemeinen Ebene klärt, nicht aber konkret ihr zentrales Kompositum eines modernen Kindheitsmusters. Die Dimensionen jenes Musters sowie das Verhältnis von Wohlfahrtstaat und Kindheit zueinander hätten sich, sowohl in theoretischer als auch in empirischer Hinsicht, durch eine entsprechende theoretische Fundierung analytisch noch weiter schärfen lassen.
Diese kritische Anmerkung soll jedoch den Wert von Mierendorffs durchweg gelungener Studie keineswegs schmälern. Formal zeichnet sich die Monographie durch eine übersichtliche Darstellung des Inhalts, der Argumentation und der Thesen aus. Sie lässt sich dabei einerseits als eine kindheits- und wohlfahrtsstaatstheoretisch inspirierte Geschichte des deutschen Jugendrechts lesen. Eine solche Lektüre macht eindrucksvoll deutlich, wie instruktiv sich ein Zugang zur Kindheitsforschung für die Geschichte erweisen kann: So beispielsweise, wenn erstmalig die unterschiedlichen Differenzierungen zwischen Kindern und Jugendlichen in der rechtlichen Semantik und Regulierung herausgearbeitet und die damit einhergehenden Verschiebungen im wohlfahrtsstaatlichen Fokus analysiert werden. Andererseits aber lässt sich die Monographie auch als ein instruktiver kindheitssoziologischer Beitrag zur Diskussion um die Konstitution von Kindheit in der Gegenwart lesen.
[1] Kränzl-Nagl, Renate / Mierendorff, Johanna / Olk, Thomas (Hrsg.): Kindheit im Wohlfahrtsstaat. Gesellschaftliche und politische Herausforderungen. Frankfurt a.M. / New York: Campus Verlag 2003
EWR 9 (2010), Nr. 6 (November/Dezember)
Kindheit und Wohlfahrtsstaat
Entstehung, Wandel und Kontinuität des Musters moderner Kindheit
Weinheim / MĂĽnchen: Juventa-Verlag 2010
(303 S.; ISBN 978-3-7799-1549-2; 26,00 EUR)
Florian EĂźer (Hildesheim)
Zur Zitierweise der Rezension:
Florian EĂźer: Rezension von: Mierendorff, Johanna: Kindheit und Wohlfahrtsstaat, Entstehung, Wandel und Kontinuität des Musters moderner Kindheit. Weinheim / MĂĽnchen: Juventa-Verlag 2010. In: EWR 9 (2010), Nr. 6 (Veröffentlicht am 08.12.2010), URL: http://klinkhardt.de/ewr/978377991549.html
Florian EĂźer: Rezension von: Mierendorff, Johanna: Kindheit und Wohlfahrtsstaat, Entstehung, Wandel und Kontinuität des Musters moderner Kindheit. Weinheim / MĂĽnchen: Juventa-Verlag 2010. In: EWR 9 (2010), Nr. 6 (Veröffentlicht am 08.12.2010), URL: http://klinkhardt.de/ewr/978377991549.html