
In der Einleitung (Kap. I) wird zunächst der Forschungsstand zur wissenschaftsgeschichtlichen Auseinandersetzung mit den Musikhochschulen im Allgemeinen und zur Geschichte der Leipziger Musikhochschule im Besonderen aufgearbeitet. Dabei geht Goltz von der Feststellung aus, dass „kritische Institutionengeschichten der 24 in Deutschland bestehenden Musikhochschulen […] Seltenheitswert“ haben (11) und die historiographische Aufarbeitung vornehmlich durch die, anlässlich von Jubiläen herausgegebenen, Festschriften geprägt sei – ein Genre, das häufig zu einer „mythisch verklärten“ Darstellung neige (ebd.). Ebenfalls in der Einleitung wird die Quellenlage beschrieben und die Konzeption der Untersuchung vorgestellt. In dem Quellenbericht wird eine der zentralen Leistungen der Autorin deutlich. Sie musste die institutionelle Entwicklung auf der Grundlage eines sehr fragmentarischen Quellenbestandes rekonstruieren – dies war nur möglich, indem die in den verschiedenen Quellensorten überlieferten Bruchstücke konjektural aufeinander bezogen wurden. Die historiographische Herausforderung wird schon allein darin deutlich, dass von den 133 Personalakten, die in der Zeit von 1933-1945 für Lehrende und Assistierende angelegt wurden, nur noch zwei vorhanden sind (27).
Das zweite Kapitel umfasst eine Skizze der Vorgeschichte von 1843-1932, wobei der Schwerpunkt hier auf dem ersten Drittel des 20. Jahrhunderts liegt. Diese Vorgeschichte ist insofern bedeutsam, als nachgewiesen werden kann, dass einzelne Konfliktlinien bereits vor 1933 angelegt waren und diese nicht direkt auf die „Machtergreifung“ zurückgeführt werden können.
In dem folgenden Kapitel III wird die Geschichte der Leipziger Musikhochschule für den Zeitraum bis zur Verstaatlichung am 8. Juni 1941 aufgearbeitet. Die wissenschaftsgeschichtliche Rekonstruktion erfolgt auf verschiedenen Ebenen: Leitung des Konservatoriums, Zusammensetzung und Aktivitäten des Lehrerkollegiums sowie Studierendenschaft, Ausgestaltung des Lehr- und Studienbetriebs sowie Entwicklung der zentralen Institutionen und Einrichtungen, Orchester, Kantoreien, Kirchenmusikalisches Institut sowie Bibliothek.
Hier kann die Vorgehensweise der Autorin nur exemplarisch anhand einzelner Aspekte verdeutlicht werden. Aus dem umfangreichen Materialzusammenhang soll an dieser Stelle die Anwendung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 herausgegriffen werden, auf dessen Grundlage die Dozenten Günter Raphael und Oskar Lassner wegen ihrer jüdischen Herkunft entlassen worden sind. Obwohl es sich bei dem Konservatorium rechtlich um eine Stiftung privaten Rechts handelte, ergriff der 1933 neu gebildete Aktionsausschuss des Kuratoriums im November 1933 unter der Leitung des Oberbürgermeisters Carl Goerdeler die Initiative, nachdem die Lehrenden bereits im Oktober aufgefordert worden waren, über ihre „arische“ Abstammung Auskunft zu erteilen. Raphael und Lassner wurden Ende 1933 entlassen, „durften“ allerdings noch ihre Studierenden durch die anstehenden Prüfungen begleiten (81-93). Das Kollegium hat dies so hingenommen und sogar schon, wie im Fall von Karl Straube, „vorausblickend“ die Stellennachfolge für Raphael im Kirchenmusikalischen Institut organisiert (86). An die Entlassung Raphaels schloss sich die Absetzung seiner Werke von den Programmen des Konservatoriums an (letzte Aufführung am 6. Juli 1934) sowie 1936 deren Sekretierung im Bestand der Bibliothek (90f). Das amtliche Verbot von Raphaels Werken erfolgte allerdings erst am 18. Februar 1939 mit seinem Ausschluss aus der Reichsmusikkammer (91). Nach 1945 wird eine Wiederberufung von Raphael in Erwägung gezogen, aber nicht ernsthaft betrieben (vgl. 227), die Würde eines Ehrensenators wird ihm erst 1968 posthum verliehen. Anderen, die ihre Stelle in der NS-Zeit nicht verloren hatten, wurde diese Ehre noch zu Lebzeiten zuteil (vgl. 315). So gelingt es Goltz, durch die Betrachtung der Entwicklung über die Systemgrenzen hinaus, Kontinuitäten und Diskontinuitäten aufzuzeigen (z.B. auch in der Darstellung zu dem Schulungsleiter des NSD-Studentenbundes Helmut Bräutigam, 129-142). Auch das Werk jüdischer Mitglieder des Konservatoriums aus der Zeit vor 1933 fiel nationalsozialistischen „Säuberungsaktionen“ zum Opfer, was besonders eindrücklich am Beispiel des Mitbegründers Felix Mendelssohn Bartholdy dargestellt wird: Sein Wirken am Konservatorium wurde aus der Geschichte der Institution faktisch gelöscht, seine Werke nicht mehr aufgeführt und alle Bestände (158 Bände und 57 Chor- und Orchestermaterialien) aus der Bibliothek entfernt (159-169). Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang ebenso auf die Rekonstruktion des Prozesses der Sekretierung von Musikalien und Literatur aus der Bibliothek, von dem ca. 10,5 Prozent des Bestandes betroffen waren (246).
Das vierte Kapitel widmet sich der Geschichte des Konservatoriums seit der Verstaatlichung am 8. Juni 1941 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 mit einem Ausblick auf den Neuanfang. Goltz orientiert sich in der Bearbeitung dieses Zeitabschnitts an der inhaltlichen Strukturierung des dritten Kapitels mit einem Schwerpunkt auf den Folgen des Krieges. Im Zuge der Verstaatlichung stand die ideologische Ausrichtung sowohl auf der inhaltlichen als auch auf der administrativen Ebene im Vordergrund der Bestrebungen. Der bisherige Direktor Walther Davisson wurde im Laufe des Jahres 1942 durch Johann Nepomuk David abgelöst und auf den Posten des Stellvertreters verwiesen. Davisson war „im Frühjahr 1941 wegen angeblich unwahrer Aussagen über seine ‚arische‘ Abstammung“ (284) von Kollegen denunziert worden – ein Vorwurf, den er in einem Gerichtsverfahren aus der Welt schaffen konnte. Danach passte er sich wiederum den veränderten Verhältnissen an. Einen Schwerpunkt der Darstellung in diesem Kapitel bildet u.a. die Karriere von Johann Nepomuk David, der laut einem Künstlerportät als „‚Künder eines neuen Kulturwillens‘ wahrgenommen“ worden sei (293). Goltz versucht, vor dem Hintergrund seiner „unbestrittenen Verdienste“ als Komponist, Lehrer und Chorleiter (294), aber jenseits einer hagiographischen Verklärung in der historiographischen Aufarbeitung von Davids Wirken in der NS-Zeit ein differenziertes Bild zu zeichnen. Dies ergänzt sie durch einen Abschnitt zur „David-Rezeption nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges“ (307-315). Neben diesem thematischen Schwerpunkt beschäftigt sich die Autorin u.a. mit den Auswirkungen des Krieges auf den Lehr- und Studienbetrieb. So war durch die Bombenangriffe auf Leipzig ein Arbeiten an der Musikhochschule kaum noch möglich. Im Mai 1944 erfolgte die Evakuierung der musikalischen Abteilung nach Crimmitschau (274). Bei den einzelnen Aktionen und Maßnahmen wird deutlich, dass nicht mit einem schnellen Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ gerechnet worden war.
Die Autorin konnte in ihrer Untersuchung einen ersten umfassenden, zugleich aber auch differenzierten Einblick in die Geschichte der Musikhochschule Leipzig in der Zeit des Nationalsozialismus erarbeiten. Allein die Betrachtung des Anmerkungsapparates zeigt, in welchem immensen Umfang Goltz Quellen gesichtet und verarbeitet hat [1]. Dabei ist es ihr gelungen, in dem Spannungsfeld von Gleichschaltung und Selbstgleichschaltung die Gemengelage von politischen Einflussnahmen, unklaren Zuständigkeiten (zwischen der Stadt Leipzig, den Organen der NSDAP, dem Gauleiter und Reichsstatthalter und den diversen Reichsbehörden) sowie persönlichen Interessen im Kontext der nationalsozialistischen Ideologisierung der Gesellschaft zu verdeutlichen. Die Autorin entfaltet ihre Darstellung eng entlang der Quellen und verweist bei einer unzureichenden Quellenbasis auf die Vorläufigkeit ihrer Aussagen. Im Anschluss an Goltz‘ grundlegende Untersuchung wäre eine weitere Systematisierung und wissenschaftsgeschichtliche Kontextualisierung der Ergebnisse wünschenswert, auch im Verbund mit sich anschließenden, einzelne Aspekte vertiefenden Studien.
[1] Ein umfassender Anhang sowie ein Personenregister ergänzen die Darstellung: Anlage 1: Dozierende und Assistenten 1933-1945; Anlage 2: Verzeichnis der „nichtarischen“ und ausländischen Studierenden 1933–1945; Anlage 3: Die in der Bibliothek des Landeskonservatoriums unter Verschluss gestellten Werke; Anlage 4: Die für die Sekretierung benutzten Nachschlagewerke.