EWR 5 (2006), Nr. 4 (Juli/August 2006)

GĂĽnther Hoegg
Schulrecht
Aus der Praxis - fĂĽr die Praxis
Weinheim, Basel: Beltz 2006
(192 S.; ISBN 3-407-25411-3; 22,90 EUR)
Schulrecht Zum Schulrecht gibt es eine überschaubare Zahl von auch für Nichtjuristen wie z.B. Lehrkräfte geeigneten Publikationen [1]. Eine Verlängerung dieser Reihe weitgehend aktueller Publikationen ist nicht unbedingt erforderlich, denn trotz der schulrechtlichen Normenflut vor allem in Gestalt von Verwaltungsvorschriften (»Erlassen«) ist das Schulwesen angesichts der verhältnismäßig geringen Kontrolldichte faktisch eher unter- als übersteuert. Im Fall von Unfällen und Konflikten wird Lehrern allerdings oft zum ersten Male in schmerzlicher Weise die Bedeutung berufsrechtlicher Kenntnisse vor Augen geführt. Die Leser des nachfolgend besprochenen Buches bekommen gleich im Vorwort auf die Frage, welchem Zweck das Band dienen soll, eine klare Antwort. Hoegg will ihm keine systematische Darstellung des Schulrechts bieten; solche seien umfangreich, kompliziert, abstrakt und trocken – wer die Schulrechtskunde von Avenarius kennt, weiß, dass in seinem Fall nur das erste Attribut zutrifft. Stattdessen verspricht Hoegg, der Lehrer und Jurist ist, eine „ganz konkrete juristisch-pädagogische Behandlung der gravierendsten Probleme, denen Lehrkräfte im täglichen Schuldienst gegenüber stehen, sowie praxisgerechte Vorschläge zu ihrer Lösung“ (10).

Man muss es mögen, von der ersten bis zur letzten Seite als Gesprächspartner des Autors einvernommen zu werden. Dies mag den einen oder anderen Leser zunächst irritieren, auch ärgern; und dieser Schreibstil kostet ohne Frage auch Buchseiten. Doch ist dem Verfasser uneingeschränkt zuzugestehen, dass er auf diese Weise seine Leser in ganz anderer Weise fesselt und wie selbstverständlich zum Weiterlesen einlädt, was für die oben genannten Bücher nicht gilt.

Seinem einleitenden Versprechen folgend gliedert Hoegg seine Schrift in sieben »Problemkreise«. Dass es sich eher um Themenbereiche oder Handlungsfelder des Lehrers, nicht wirklich um Problemkreise handelt, ist nur von semantischer Bedeutung. Die Problemkreise, die Hoegg seinen Lesern nahe bringen möchte, sind: (1) Juristisches Grundwissen; (2) Das Berufsrecht des Lehrers; (3) Datenschutz und Urheberrecht; (4) Die Erziehungsberechtigten; (5) Die Schüler; (6) Die Leistungsbewertung und schließlich der Umgang mit (7) Kollegen, Schulleitung und Schulaufsicht. Der Band enthält schließlich einen Anhang mit einer Checkliste für Lehrkräfte, die lernen wollen, professionelle Entscheidungen auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden juristischen Fragen treffen zu können, darüber hinaus wichtige Internetadressen und praktische Hilfen insbesondere zur Vorbereitung von Klassenreisen.

Der für Lehrkräfte wirklich wichtige Bereich des Schulrechts wird mit diesen sieben Handlungsfeldern und ihren Unterabschnitten tatsächlich erfasst. Dass Hoegg in seinem Buch die Details der Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in ihren länderspezifisch unterschiedlichen Prägungen weglassen muss, versteht sich von selbst. Doch ist es zutreffend, dass die Regelungen der Schulgesetze der Länder nicht so unterschiedlich sind, wie gelegentlich angenommen wird. Hoegg liefert ein Navigationssystem für das Schulrecht und zwar eines, dessen Bedienung Spaß macht, weil es einfach und nutzerfreundlich gestaltet ist. Da der Autor nicht nur juristische, sondern auch praxisgerechte pädagogische Ratschläge geben will, verfließen diese allerdings gelegentlich ineinander. Dies führt mich zu meiner einzigen Kritik bzw. zu dem Hinweis, den lesende Lehrkräfte beachten sollten. Um ein Beispiel zu geben: Hoegg hebt als Merksatz (130) hervor, dass die Benotung von Hausaufgaben unzulässig, aber ihre Bewertung in anderer Form möglich sei. Ein juristisches Verbot dieser Art gibt es nicht; unzulässig wäre es nur, die Note für die in einer Hausarbeit, bei der der Lehrer den Eigenanteil des Schülers nicht eindeutig feststellen kann, erbrachte Leistung mit der in einer Klassenarbeit gleichzustellen. Die erläuternden Hinweise und Empfehlungen in der Sache, die der Leser erhält, sind indessen plausibel und zutreffend.

Hoegg erleichtert mit seiner Schrift interessierten Lehrkräften den Zugang zu ihrem Berufsrecht in außergewöhnlicher Weise. Dass in vielen konkreten Fällen nicht nur die einschlägigen Vorschriften, sondern auch eines der »komplizierten, umfangreichen und abstrakten« Bücher zum Schulrecht zu Rate zu ziehen ist, liegt auf der Hand. Was Hoegg jedoch in gelungener Weise bietet, ist eine leicht lesbare, oft fesselnd geschriebene und alltagsnahe Verhaltenslehre für den juristisch geprägten Beruf des Lehrers. Es steht zu hoffen, dass sie trotz des überhöhten Preises – die »Schulrechtskunde« (732 S.) kostet weniger – große Verbreitung findet.

[1] Avenarius, Hermann u. Heckel, Hans: Schulrechtskunde: Ein Handbuch fĂĽr Praxis, Rechtsprechung und Wisenschaft. Neuwied: Luchterhand, 7. Aufl. 2000.
Böhm, Thomas: Schulrechtliche Fallbeispiele für Lehrer. Neuwied: Luchterhand, 4. Aufl. 2005.
FĂĽssel, Hans-Peter u.a. (Hrsg.): Rechts ABC fĂĽr Lehrerinnen und Lehrer. Neuwied: Luchterhand, 4. Aufl. 2005.
Niehus, Norbert: Schul- und PrĂĽfungsrecht, Bd. 1 Schulrecht. MĂĽnchen: CH. Beck, 3. Aufl. 2000.
Niehus, Norbert: Schul- und PrĂĽfungsrecht, Bd. 2 PrĂĽfungsrecht. MĂĽnchen: CH Beck, 4. Aufl. 2004.
Staupe, Jürgen: Schulrecht von A – Z. München: CH Beck, 5. Aufl. 2001.
Lutz R. Reuter (Hamburg)
Zur Zitierweise der Rezension:
Lutz R. Reuter: Rezension von: Hoegg, GĂĽnther: Schulrecht, Aus der Praxis - fĂĽr die Praxis. Weinheim, Basel: Beltz 2006. In: EWR 5 (2006), Nr. 4 (Veröffentlicht am 27.07.2006), URL: http://klinkhardt.de/ewr/40725411.html