EWR 7 (2008), Nr. 5 (September/Oktober)

Hans-Christian Harten / Uwe Neirich / Matthias Schwerendt
Rassenhygiene als Erziehungsideologie des Dritten Reichs
Bio-bibliographisches Handbuch
Berlin: Akademie-Verlag 2006
(546 S.; ISBN 978-3-05-004094-3; 69,80 EUR)
Rassenhygiene als Erziehungsideologie des Dritten Reichs Publikationen zur NS-Pädagogik und zur Eugenik liegen mittlerweile seit Jahren vor, wenn auch die Darstellung der Eugenik zwischen 1933 und 1945 sich meistens auf die Thematik der Zwangssterilisationen beschränkt [1]. Eine umfassende Betrachtung des Verhältnisses beider Disziplinen ist bis dato erstaunlicherweise unterblieben; diese Lücke soll mit der vorgelegten Studie geschlossen werden.

Die Eugenik, die wir heute synonym mit dem Terminus Rassenhygiene verwenden können, war eine Idee des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Ihre Grundlagen boten naturwissenschaftliche Erkenntnisse über die Regeln der Vererbung und sie fand als neue Fachdisziplin in vielen Industrienationen Anhänger im akademischen Bereich. Eine ihrer Grundannahmen bestand in der Überzeugung, dass zunehmende kulturelle, industrielle und wirtschaftliche Entwicklung einhergehe mit einer biologischen Degeneration der Gesellschaft.

Das Buch von Harten, Neirich und Schwerendt gliedert sich in einen allgemeinen (1-133), einen biographischen (135-334) und einen bibliographischen Teil (335-499). Der erste Teil beschreibt zentral die Entstehung des rassenhygienischen Paradigmas, das grundlegend zum Verständnis der NS-Ideologie (nicht nur für die Pädagogik) anzusehen ist, dessen Ausbildung lange Vorläufer zunächst in Medizin und Bevölkerungswissenschaft hatte und eine entscheidende positive Rezeption in der Zeit der Weimarer Republik im Bereich Pädagogik und Fürsorge erfuhr. Die Prozesse der Institutionalisierung der Rassenhygiene vor allem an Universitäten sind durch andere Studien bereits beschrieben [2], werden hier aber auf einen neuen Stand gebracht. Wichtig erscheint mir die Darstellung der Idee und Praxis der erbbiologischen Erfassung und Sippenforschung (51-65), ohne die spätere Positionen von eugenisch orientierten Pädagogen nicht adäquat eingeordnet werden können, wobei der Hinweis auf die diesbezüglichen Ansätze vor 1933 etwas schwach ausfällt.

Das Unterkapitel zum „rassenhygienisch-pädagogischen Schrifttum“ (66-85) benennt nicht nur quantitativ 982 Autoren (zwei Drittel davon promovierte Akademiker und Hochschuldozenten), sondern gliedert die Arbeiten auch nach Textgruppen (Bücher, Aufsätze, Dissertationen etc.), Berufsgruppen und Zahl der Publikationen der Autoren. 760 Bücher, 1260 Aufsätze und ca. 100 Dissertationen wurden aufgenommen, 62 % der Arbeiten wurden von professionellen Pädagogen verfasst, ca. 20 % von reinen Naturwissenschaftlern. 83 % der Texte beziehen sich auf Schulbücher und methodisch-didaktische Abhandlungen. Hier wird dankenswerterweise zwischen rein ideologischen, empirischen mit ideologischer Ausrichtung und unterrichtsrelevanten Texten differenziert; letztere stellen etwa ein Drittel des Materials. Ein großer Teil befasste sich mit Familienkunde, Rassenkunde und Vererbungslehre im Rahmen des Faches Biologie, aber auch die Fächer Erdkunde und Geschichte wurden – u.a. durch einen Erlass vom Januar 1935 – zu ideologischen Zwecken eugenisch ausgerichtet. Damit sollte auch die innenpolitische sozialdarwinistische Formierung und die geopolitische Ausrichtung des Regimes pädagogisch vermittelt werden. Die statistische Analyse zeigt, dass der zahlenmäßige Zenit der über 2.000 erfassten Arbeiten Mitte der 1930er Jahre erreicht war, 1934/35 wurde ca. ein Drittel der Texte verfasst. Eine neue Erkenntnis liefert der Band so bezüglich der realen Indoktrinierung der Lehrer in den verschiedenen Schularten und der Beteiligung von Pädagogen an diesem Prozess selbst.

Der biographische Teil erläutert zunächst als wichtigste Referenzautoren H. F. K. Günther (‚Rassegünther’) und Ludwig Ferdinand Clauss (Begründer der ‚Rassenseelenkunde’), beide ausgewiesene Biologisten und Rassisten, die einen Teil ihrer Karriere bereits vor 1933 im Umfeld der völkischen Bewegung angetreten hatten. Ihr Spezialgebiet war die Unterteilung der ‚Völker’ nach äußeren und zugleich moralisch zu wertenden Merkmalen bzw. nach psychologischen Eigenschaften. Die pädagogischen Rezensenten folgten eifrig und ohne kritische Stellungnahmen den Vorgaben der ‚Rassenexperten’. Aus dem Kreis der pädagogischen Psychologie und der wissenschaftlichen Pädagogik werden bekannte Autoren wie Erich Jaensch, Oswald Kroh sowie Gustav Deuchler und Peter Petersen und deren Schüler dargestellt. Jaensch und Kroh vertraten unter anderem eine Konstitutionslehre, die sich an Kretschmers Typenlehre orientierte. Kretschmer hatte den Zusammenhang zwischen äußerer Erscheinung und bestimmten Persönlichkeitsmerkmalen formuliert. Petersen hat mehrere Beiträge zu einer nordisch-germanischen Pädagogik verfasst. Es zeigt sich (als nicht neue Erkenntnis), dass reformpädagogisches und völkisch-rassistisches Denken wie bei Peter Petersen sich nicht ausschlossen. Auch wenn man Petersen zugute halten mag, sein reformpädagogisches Werk durch die NS-Zeit retten zu wollen, sind „seine völkisch-rassistischen Äußerungen [...] gleichwohl zu eindeutig, um sie nur als Entgleisungen oder als opportunistisch abzutun“ (175).

Zusätzlich liefert das Kapitel den Nachweis für die nahe liegende Vermutung, dass die dort dargestellten Autoren einen höheren Politisierungsgrad aufwiesen als die Gesamtheit und überwiegend aus der völkischen und nationalsozialistischen Jugendbewegung kamen: 63 % waren schon vor 1933 diesbezüglich aktiv (334). Das Unterkapitel über Didaktiker liefert u.a. konkrete Belege über die Aktivitäten der Pädagogen im Nationalsozialistischen Lehrerbund (NSLB) und in der Bildungsverwaltung bei der rassenpolitischen Propaganda.

Von ganz besonderem Interesse für die historische Forschung dürfte das Kapitel „Rassenpolitische Aktivisten“ (224-282) sein. Dargestellt werden neben Volkstums- und Schulungsexperten des Rasse- und Siedlungshauptamtes und des SS-Hauptamtes auch Polizeilehrer und Mitarbeiter des Rassenpolitischen Amtes (RPA). Hier werden erstmals Akten des Bundesarchivs zu den Aktivitäten der Lehrer im Rassenpolitischen Amt der NSDAP unter der Leitung von Dr. Walter Groß ausgewertet und analysiert, wozu es keine einzige vergleichbare Sekundärliteratur gibt. Das Rassenpolitische Amt hatte zum Ziel die Verbreitung der NS-Rassenideologie durch entsprechende Publikations- und Propagandatätigkeiten voranzutreiben und diesbezügliche Schulungs- und Freizeitangebote zu stellen. Von all dem machten viele Lehrer regen Gebrauch und entwickelten eigene Initiative und Aktivitäten. Die Erschließung dieser Quelle war längst überfällig (das bisherige Schweigen darüber spricht Bände). So kann aufgezeigt werden, dass Biologielehrer über arisch-germanische Kulturgeschichte schrieben, dass Taubstummenlehrer sich um Eheberatung für sterilisierte Personen bemühten und Geschichtslehrer sich mit ‚Grenzlandpädagogik’ und ‚Umvolkungsfragen’ beschäftigten.

Ebenfalls neu ist die Benennung von Arbeiten medizinischer Provenienz, die sich mit der „erbhygienischen“ Beurteilung von Hilfsschülern befassten. Bisher ist noch kein vollständiger bibliographischer Nachweis dieser Publikationen erbracht worden [3]. Der Begründung der Autoren für die Aufnahme dieser Arbeiten ist zuzustimmen: „dies sind zwar keine pädagogischen Arbeiten, sie hatten aber Folgen für die Pädagogik, mit denen sie sich auch auseinandersetzen mußte“ (66). Die Ergebnisse hatten direkte Auswirkungen: Durch die Mitarbeit von Anstaltspädagogen (für blinde und taubstumme Kinder) und Rektoren von Hilfsschulen konnten die Mediziner Aussagen machen über das familiäre Umfeld der Schüler, über Geschwister, die ebenfalls diese Schulen besucht hatten, über Besonderheiten und soziale Abweichungen in der Familie etc. Dies hatte Auswirkungen auf die Einschätzung, ob das jeweilige Defizit als vererbt angesehen wurde mit der Konsequenz der Meldung zur Zwangssterilisation.

Der wertvolle Anhang bietet Archivalien, Zeitschriften-, Literatur- und Namensverzeichnis. Die Sekundärliteratur ab 1945 (518-532) stellt auch für Kenner der Materie einen wahren Fundus dar.

Die Fülle des gesammelten und bearbeiteten Materials droht einen zu erschlagen, wäre sie nicht so gut aufbereitet und sortiert. Hier ist ein Standardwerk entstanden, das bei jeder Betrachtung und Analyse des Themenfeldes „Pädagogik und Nationalsozialismus“ zurate gezogen werden muss. Es steht zu vermuten, dass die Lektüre des Buches einige Werke über die NS-Zeit in neuem Licht erscheinen lassen und Revidierungen oder Korrekturen hervorrufen wird, so z.B. die bis heute noch weitgehend unbearbeiteten eugenischen Aktivitäten der Hilfsschullehrer in den verschiedenen ‚Gauen’ des deutschen Reichs. So werden diese Tätigkeiten in den gängigen Standardwerken der historischen Sonderpädagogik bis heute ignoriert [4].

Problematisch erscheint allerdings die Subsumierung rassistischer bzw. „rassenpsychologischer“ Literatur unter dem Terminus ‚Eugenik’ bzw. dem rassenhygienischen Paradigma. Denn die Rassenhygiene verstand sich nicht als Wissenschaft, die ‚Rassen’ voneinander unterschied, sondern innerhalb einer Population demographische und ‚sozialrassistische’ Unterschiede thematisierte [5]. So hat es denn auch in der Rezeption der Rassenhygiene (als zunächst medizinisch und demographisch-bevölkerungspolitisch orientierter Disziplin) in der Weimarer Republik fast keine Hinweise oder inhaltliche Querverbindungen zu der rassistischen (und meist antisemitischen) Rassenanthropologie gegeben. Völkischer Rassismus darf auch heute nicht als Rassenhygiene dargestellt werden, ansonsten hätte es auch keine sozialistische Eugenik oder eine internationale Bewegung der Eugenik gegeben [6]. Der nationalsozialistische Antisemitismus, Rassismus und Antislavismus propagierte die Inferiorität anderer Nationen, Völker und Kulturen, während die Rassenhygiene/Eugenik innerhalb der eigenen Population ‚Minderwertigkeit’ auszumachen suchte, z.B. bei sozial randständigen Familien.

Ferner: Eine „systematische erbbiologische Erfassung und Untersuchung der Hilfsschüler“ (55) nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ab dem 1. Januar 1934 zum Zweck der Sterilisation hat es nicht gegeben. Dies lag allerdings nicht an dem Widerstand der Hilfsschullehrer, sondern an den fehlenden staatlichen Institutionen und gesetzlichen Möglichkeiten.

Auch auf ein paar weitere, kleinere Fehler sei hingewiesen: Der berühmte Urvater der deutschen Rassenhygiene schreibt sich Schallmayer – nicht Schallmeyer (6, 518), obwohl dies auch viele andere Publikationen falsch nennen, vermutlich unter gegenseitiger Bezugnahme. Karl Astel hat nicht über die Schicksalsfrage der „weisen“ Völker geschrieben, sondern nur der weißen (343); Ellger-Rüttgardt heißt mit Vornamen nicht Hildegard, sondern Sieglind (521); die Arbeit von Ziegler erschien nicht 1938, sondern 1928 (496). Warum bei bibliographischen Angaben von Zeitschriftenartikeln teilweise die exakte Seitenangabe zu finden ist, bei anderen aber nicht, bleibt unverständlich (z.B.: bei Lohoff auf S. 429 vs. Schultze-Naumburg auf S. 468, beide Arbeiten im ‚Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie’ publiziert). Bei einigen Aufsätzen sind die Seitenzahlen falsch bzw. verkürzt (z.B. Tornow 1936, S. 321f. auf S. 480) wiedergegeben.

Trotz dieser Einwände handelt es sich alles in allem um eine herausragende Publikation. Den Verfassern ist ein großer Wurf gelungen, der dringend notwendig und überfällig war, denn die große Affinität, die sich zwischen Pädagogik und Eugenik in der NS-Zeit zeigte, ist bis dato nicht angemessen analysiert worden.


[1] Exemplarisch fĂĽr derartige, oftmals regionalhistorische Studien, seien genannt: Birk, Hella (2005): Das Gesetz zur VerhĂĽtung erbkranken Nachwuchses. Eine Untersuchung zum Erbgesundheitswesen im bayerischen Schwaben in der Zeit des Nationalsozialismus. Augsburg; Hinz-Wessels, Annette (2004): NS-Erbgesundheitsgerichte und Zwangssterilisation in der Provinz Brandenburg, Berlin.

[2] Vgl. u.a.: GĂĽnter, Maria (1982): Die Institutionalisierung der Rassenhygiene an den deutschen Hochschulen vor 1933 (med. Dissertation). Mainz; Kroll, JĂĽrgen (1983): Zur Entstehung und Institutionalisierung einer naturwissenschaftlichen und sozialpolitischen Bewegung. Die Entwicklung der Eugenik/Rassenhygiene bis zum Jahre 1933. TĂĽbingen.

[3] Dies ist auch den Autoren nicht vollständig gelungen, so fehlt z.B. Schulz, Grete (1935): Erbhygienische Untersuchungen an den Kindern der Hilfsschulen und der Taubstummenanstalt in Hildesheim (medizinische Dissertation). Borna-Leipzig.

[4] So zum Beispiel bei Möckel, Andreas (2001): Geschichte der besonderen Grund- und Hauptschule, 4. erw. Auflage Heidelberg.

[5] Vgl. dazu: KĂĽhl, Stephan (1997): Die rassistische Internationale. Aufstieg und Niedergang der internationalen Bewegung fĂĽr Eugenik und Rassenhygiene im 20. Jahrhundert. Frankfurt a.M./New York.
Werner Brill (Berlin)
Zur Zitierweise der Rezension:
Werner Brill: Rezension von: Harten, Hans-Christian / Neirich, Uwe / Schwerendt, Matthias: Rassenhygiene als Erziehungsideologie des Dritten Reichs, Bio-bibliographisches Handbuch. Berlin: Akademie-Verlag 2006. In: EWR 7 (2008), Nr. 5 (Veröffentlicht am 09.10.2008), URL: http://klinkhardt.de/ewr/978305004094.html