Das Schicksal von Menschen mit Behinderung im ‚Dritten Reich’ ist erst spät aufgearbeitet und bisher nahezu ausnahmslos als ‚Opfergeschichte’ geschrieben worden. Der wissenschaftliche Fokus der seit den 1980er Jahren erschienenen Studien richtet sich vor allem auf die Maßnahmen des NS-Staates zur Aussonderung, Zwangssterilisierung und Vernichtung des so genannten ‚lebensunwerten Lebens’ [1]. Ebenfalls zögerlich begann die Erziehungswissenschaft etwa im gleichen Zeitraum, sich mit der Rolle der Sonderpädagogik im Nationalsozialismus auseinander zu setzen. Hier galt es besonders nach Traditionen und Kontinuitätslinien im pädagogischen Diskurs um ‚Rassehygiene’ und ‚Eugenik’ zu fragen, die Funktion von Hilfsschulen, Heil- und Pflegeanstalten im nationalsozialistischen Erfassungs- und ‚Auslesesystem’ zu beleuchten sowie die Rolle, die Handlungsmöglichkeiten und -motive von Sonderpädagogen in den Blick zu nehmen – etwa von Hilfsschullehrerinnen und -lehrern, Erzieherinnen und Erziehern oder dem Pflegepersonal [2].
Mit ihrer Studie „Nicht minderwertig, sondern mindersinnig“ eröffnet Malin Büttner ein völlig neues Forschungsfeld. Ist schon das Wissen um die reine Existenz von Sonderformationen für Blinde (B), Gehörgeschädigte (G) und Körperbehinderte (K) in der Hitlerjugend ein weitgehendes Novum, so ist eine wissenschaftliche Aufarbeitung zur Geschichte dieser Einheiten bislang nicht einmal in Ansätzen erfolgt. Eine umfassende Monographie zur Lebenslage der deutschen Gehörlosen wie zur Geschichte ihrer Organisationen zwischen 1933 und 1945 steht ebenfalls aus. Alleine deshalb gebührt der Studie von Büttner ein großes Verdienst.
Bei der Studie handelt es sich augenscheinlich um eine Magisterarbeit, die im Schnittfeld von Geschichte und Kommunikationswissenschaften verfasst wurde. Entsprechend liegt der Fokus der Untersuchung „[...] auf der Geschichte des Bannes G und der nationalsozialistischen Propagandaarbeit sowohl für als auch gegen gehörlose Menschen“ (13). Büttner konstatiert allerdings, dass offizielles Aktenmaterial „so gut wie vollständig verloren“ und die Quellenlage deshalb „äußerst kritisch“ (15) sei. Im Wesentlichen stützt sie sich auf zeitgenössische Veröffentlichungen – wie etwa „Die deutsche Sonderschule“ und „Die Quelle“, eine Monatsschrift, die als offizielles Presseorgan des ‚Bannes G’ für Gehörlose in der Hitlerjugend herausgegeben wurde. Außerdem liegen Zeitzeugenaussagen ehemaliger Teilnehmer der HJ-Sonderformation zur Auswertung vor. Erkenntnisleitend stellt Büttner die Frage, „[...] wie sich die Existenz des Sonderbannes mit der bestehenden offiziellen Staatspropaganda zur Stellung von ‚Minderwertigen’ innerhalb der ‚Volksgemeinschaft’ vertrug“ (15).
Die rund 120 Seiten Text umfassende Studie gliedert sich in sechs Hauptteile mit insgesamt 47 Unterkapiteln. Das verweist auf eine ungünstige Anlage der Untersuchung hinsichtlich der Relation zwischen der Anzahl der bearbeiteten Aspekte und dem wünschenswerten, materialgesättigten Umfang der einzelnen Punkte. Der von seiner Überschrift als grundlegendes Einführungskapitel in den Hauptteil konzipierte Abschnitt „Gehörlose im ‚Dritten Reich’“ etwa erschöpft sich in einer kurzen Skizze der gesetzlichen Grundlagen der nationalsozialistischen Behindertenpolitik (Kap. 2, 19-25). Wohl erfährt der Leser, dass in Folge des ‚Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses’ vom 14. Juli 1933 schätzungsweise 15000 gehörlose Menschen in Deutschland (zwangs)sterilisiert und etwa 1600 Gehörlose im Zuge des so genannten Euthanasieprogramms ‚T 4’ ermordet wurden. Weitere Hinweise zur bisher weitgehend unerforschten Lebenssituation der etwa 40000 bis 50000 Gehörlosen im ‚Deutschen Reich’ vermisst der Leser allerdings.
Statt dessen wechselt Büttner in den folgenden beiden Kapiteln (Kap. 3 und Kap. 4) das Feld und verortet ‚Rassenhygiene’ im Kontext nationalsozialistischer Ideologie und Propaganda. Hier erwartet den Leser, der mit dem Thema einigermaßen vertraut ist, auf wenigen Seiten Bekanntes. Unter Rückgriff auf einschlägige Sekundärliteratur und mit der Benennung der bekanntesten Vertreter eugenischen Denkens wird von der Autorin zunächst die Ideengeschichte der ‚Rassenhygiene’ im Kaiserreich und in der Weimarer Republik skizziert (25-29), um sodann – ebenfalls skizzenhaft und mit einer ausgesprochenen Hitlerzentrik – ‚rassenhygienische’ Argumentationen in der nationalsozialistischen Weltanschauung und ihren Vermittlungsinstanzen auszumachen (31-38). Ein Bezug zu den Gehörlosen bleibt in diesem Themenkomplex ausgespart.
Verspricht Büttner mit den Überschriften der Kapitel 5 („Propaganda gegen Gehörlose“, 39-51) und 6 („Propaganda für Gehörlose“, 53-72) sich wieder ihrem Klientel zuzuwenden, kann der Leser bei der weiteren Lektüre enttäuscht sein. Die Autorin zeigt zwar die verschiedenen Facetten, Inhalte und Argumentationsweisen der ‚rassenhygienischen’ Propaganda auf – etwa die Metapher der ‚Heilung des Volkskörpers’, ökonomische, ‚humanitäre’ sowie ethisch-religiös ausgerichtete Argumentationen – und belegt deren lebensweltliche Verankerung mit anschaulichen Beispielen (Kinofilme, Mathematikunterricht, Broschüren etc.). Diese Propagandamaßnahmen wandten sich jedoch nicht ausschließlich und zumeist auch nicht ausdrücklich nur gegen gehörlose Menschen, sondern sie richteten sich gegen jedwede, vermeintlich vererbbare ‚Volksschädigung’: ‚Geisteskrankheit’, ‚Verbrechertum’ oder Alkoholismus. Darauf weist Büttner auch zurecht hin. Propagandamaßnahmen, die sich gezielt gegen Gehörlose richteten – so impliziert es die Kapitelüberschrift –, werden nicht aufgezeigt. Indessen vertritt Büttner die durchaus strittige These, die ‚rassenhygienische’ Propaganda hätte zu einem gesellschaftlich und individuell vorhandenen, „geheimen Euthanasiewunsch“ geführt, „[...] der es für weite Teile der Bevölkerung möglich machte, die rassenhygienischen Taten des Staates zu bejahen oder zumindest still hinzunehmen“ (51).
Zu jenen Berufsgruppen, die den ‚rassehygienischen’ Vorstellungen des NS-Staates durchaus nicht abgeneigt gegenüber gestanden hätten, rechnet Büttner die Lehrkräfte an den Taubstummenschulen. Ihnen – wie der Sonderschullehrerschaft generell – schreibt sie eine „starke Affinität zu völkisch-nationalistischem und erbbiologischem Denken“ (57) zu. Denn mit der ‚Machtergreifung’ der Nationalsozialisten sei es im Bereich der Sonder- und damit auch der Gehörlosenpädagogik zu einem utilitaristischen Paradigmenwechsel gekommen. Um ihr Weiterbestehen zu sichern, hätten die Taubstummenschulen und mit ihnen die Lehrerschaft eine Verschiebung ihrer Zielsetzungen vornehmen und die „Brauchbarmachung“ (61) ihrer Schützlinge in den Mittelpunkt stellen müssen. Weiterhin sei die Vermittlung der nationalsozialistischen ‚Erb- und Rassenlehre’ als wichtige Aufgabe der Gehörlosenschulen in den Vordergrund getreten, „[...] um bei den Schülern und ihren Eltern Verständnis für die rassenpolitischen Maßnahmen der Regierung zu wecken“ (65). Die Taubstummenlehrerschaft – so Büttners Einschätzung – könne deshalb zu den „eifrigsten Propagandisten der NS-Sterilisierungspolitik“ (57) gerechnet werden. Allerdings habe sich die ‚rassenhygienische’ Propaganda an Gehörlosenschulen in ihrer Wirkung als ambivalent erwiesen: Während das Ziel der Selbstanzeige zur Sterilisation keineswegs erreicht wurde – die operativen Eingriffe fanden vor allem aufgrund polizeilichen Zwangs statt –, sei ein großer Teil der deutschen Gehörlosen „trotz der stark behindertenfeindlichen Politik der NSDAP“ (71) Anhänger der nationalsozialistischen Weltanschauung gewesen.
Im letzten und umfangreichsten Kapitel 7 (73-118) wendet sich Büttner schließlich ihrem angekündigten Thema zu: dem ‚Bann G’ für Gehörgeschädigte in der Hitler-Jugend. Blieben bei der angestrebten ‚Erfassung’ der deutschen Jugend durch den NS-Staat gehörlose Kinder und Jugendliche zunächst ausgeschlossen, so ist es auf das Engagement der in einer eigenen ‚Reichsfachschaft’ organisierten Taubstummenlehrer zurückzuführen, dass mit einem Erlass der Reichsjugendführung vom 13. April 1934 die Aufnahme Gehörloser in die Hitler-Jugend grundsätzlich genehmigt wurde. Infolgedessen kam es an einer Vielzahl von Taubstummenschulen und -anstalten zur Aufstellung gehörloser HJ-Einheiten, die schließlich im Dezember 1934 in einem eigenen, reichsweiten ‚Bann G’ zusammengeschlossen wurden.
Im Gegensatz zur ‚hörenden’ HJ blieb der ‚Bann G’ organisatorisch fest mit den Gehörlosenschulen verbunden: die HJ-Führer auf höheren Ebenen „waren allesamt Taubstummenoberlehrer“ (83). Bei der Aufnahme in die Sondereinheit sollte von offizieller Seite her nach strengen Auswahlkriterien wie ‚geistige Vollwertigkeit’ und ‚körperliche Gesundheit’ verfahren werden. Nach Zeitzeugenberichten hätten in der Praxis allerdings kaum Aufnahmebeschränkungen bestanden. Darauf könnte auch der relativ hohe Organisationsgrad der gehörlosen Schulkinder im ‚Bann G’ zurückzuführen sein, den Büttner feststellt: Zeitgenössischen Angaben zufolge hatte der ‚Reichsbann’ mit seinen rund 60 Standorten etwa 4000 Mitglieder zu verzeichnen – bei reichsweit 5183 gehörlosen Schülern (90).
Der ‚Dienst’ im ‚Bann G’ ähnelte im Wesentlichen dem der hörenden HJ, unterschied sich aber von jenem durch einige Besonderheiten. Bei den „quasi-militärischen Ordnungsübungen“ (95) etwa sollte der Eindruck vermieden werden, die gehörlosen Kinder trainierten auf ein künftiges Soldatendasein hin, denn Gehörlose wurden grundsätzlich als nicht wehrfähig eingestuft und ausgemustert. Besonderheiten ergaben sich auch bei der ‚weltanschaulichen Schulung’ und bei den Versuchen, Gemeinschaftsbildung über den emotionalen Bereich zu stiften. Vorträge und ‚Führerreden’ waren als Propagandainstrumente für Gehörlose naturgemäß ebenso wenig geeignet wie gemeinsames Singen als ein zentraler Bestandteil der HJ-Erziehung. Gehörlose Kinder und Jugendliche sollten deshalb durch „[...] visuelle Anreize oder praktische Handlungen gewonnen werden“ (101). Die „Erziehung zum Erlebnis“ (ebd.) durch Aufmärsche, Festtagsinszenierungen, NS-Insignien, symbolische Handlungen, Lichtbilder, Fotografien und Filme habe deshalb in den gehörlosenspezifischen HJ-Aktivitäten eine besonders wichtige Rolle gespielt.
Mit der Zeitschrift „Die Quelle“ verfügte der ‚Bann G’ zudem über ein eigenes Publikationsorgan für die gehörlosen HJ-Mitglieder und damit über eine weitere Möglichkeit propagandistischer Einflussnahme – etwa durch Hitlerzitate, Artikel zu den einschlägigen Schulungsthemen und Verhaltensbelehrungen. Beiträge zu ‚erbbiologischen’ und ‚rassenhygienischen’ Themen fänden sich in dem Blatt überraschender Weise nur selten.
Die Hitlerjugend, so resümiert Büttner, habe auf viele gehörlose Kinder eine große Faszination ausgeübt, und die Anerkennung der Gehörlosen in der HJ „[...] bedeutete gleichzeitig die wichtige Einreihung in die ‚Volksgemeinschaft’ und damit ein Stück ‚Normalität’ im Dritten Reich“ (118). Zweifellos widersprach eine Sonderformation für Gehörlose dem offiziellen Propagandakurs der NSDAP. Die Integration gehörloser Kinder war auch nicht durch den Staat forciert, sondern durch einen Teil der Taubstummenlehrerschaft eingefordert worden, die damit eigene, berufsständische Interessen verfolgte. Der Sonderbann habe sich zu einem Feld „spezieller Nischenpropaganda“ entwickelt, deren Ziel es gewesen sei, die Gehörlosen von der vermeintlichen „Minderwertigkeit ihrer Existenz“ und der Notwendigkeit der Sterilisation aus „Pflichtgefühl gegenüber der ‚Volksgemeinschaft’“ zu überzeugen (123). Die Indoktrination hätte bei den Gehörlosen in zweifacher Weise Spuren hinterlassen: Einerseits würden die operativen Eingriffe bis in die Gegenwart hinein tabuisiert, andererseits würde die Erinnerung an die HJ von vielen Gehörlosen „zärtlich-nostalgisch gepflegt“ (125).
Es ist ein großes Verdienst Büttners, dass sie mit ihrer Studie zu gehörgeschädigten Menschen in der NS-Zeit ein bisher weitgehend unbearbeitetes und auch unbekanntes Forschungsfeld betreten hat – auch wenn mit ihrer Arbeit erst ‚zaghafte Schritte’ unternommen worden sind. Studierende, die sich einführend oder auch grundständig mit dem Komplex ‚Sonderpädagogik’ bzw. ‚Behinderte im Nationalsozialismus’ beschäftigen möchten, sollten weiterführende Fachliteratur zur Kenntnis nehmen, die im Anhang der Untersuchung aufgeführt ist. Die verhältnismäßig weit ausgreifende Hinführung zu dem im Titel angekündigten Gegenstand – dem ‚Bann G’ in der HJ – erweist sich als ein Grundproblem der Studie. Oftmals geht die thematische Breite auf Kosten einer vertiefenden Darstellung, wenn dies als Maßstab an eine Magisterarbeit angelegt werden darf. Die Konzentration auf das eigentliche Thema hätte eine stärkere Einbindung der Quellen ermöglichen können, vor allem der Mitgliedszeitschrift und der Zeitzeugenaussagen, deren Analyse leider nur am Rande erfolgt. So hinterlässt Büttners lesenswerte Pionierstudie ein Feld, auf dem weitere Forschungen notwendig und wünschenswert sind.
[1] Vgl. Klee, Ernst (1983): „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Frankfurt a.M.
[2] Vgl. Ellger-Rüttgardt, Sieglind (1988): Die Hilfsschule im Nationalsozialismus und ihre Erforschung durch die Behindertenpädagogik. In: Keim, Wolfgang (Hg.): Pädagogen und Pädagogik im Nationalsozialismus. Frankfurt a.M., S. 129-145.
EWR 4 (2005), Nr. 6 (November/Dezember 2005)
Nicht minderwertig, sondern mindersinnig...
Der Bann G für Gehörgeschädigte in der Hitler-Jugend
Frankfurt: Peter Lang 2005
(139 S.; ISBN 3-631-52882-5; 27,50 EUR)
Wolfgang Gippert (Köln)
Zur Zitierweise der Rezension:
Wolfgang Gippert: Rezension von: BĂĽttner, Malin: Nicht minderwertig, sondern mindersinnig, Der Bann G fĂĽr Gehörgeschädigte in der Hitler Jugend. Frankfurt: Peter Lang 2005. In: EWR 4 (2005), Nr. 6 (Veröffentlicht am 08.12.2005), URL: http://klinkhardt.de/ewr/63152882.html
Wolfgang Gippert: Rezension von: BĂĽttner, Malin: Nicht minderwertig, sondern mindersinnig, Der Bann G fĂĽr Gehörgeschädigte in der Hitler Jugend. Frankfurt: Peter Lang 2005. In: EWR 4 (2005), Nr. 6 (Veröffentlicht am 08.12.2005), URL: http://klinkhardt.de/ewr/63152882.html