EWR 5 (2006), Nr. 3 (Mai/Juni 2006)

Rolf Dubs
Gutachten zu Fragen der schweizerischen Berufsbildung
Bern: h.e.p.-Verlag 2005
(208 S.; ISBN 3-03905-164-4; 26,00 EUR)
Gutachten zu Fragen der schweizerischen Berufsbildung Ist die duale Berufsausbildung in Europa kompatibel? – das ist die Hauptfrage dieses Gutachtens zur schweizerischen Berufsbildung. Vor dem Hintergrund des aktuellen Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG) [1], das im Jahr 2004 in Kraft getreten ist, steht vor allem die berufliche Erstausbildung auf dem Prüfstand. Das Gutachten wurde vom zuständigen Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) in Auftrag gegeben und in dessen Schriftenreihe „Berufsbildungsforschung Schweiz“ veröffentlicht. Rolf Dubs als Experte auf dem Gebiet der schweizerischen Berufsbildung beantwortet die vom BBT gestellten Fragen, die sich mit den Besonderheiten, den Stärken und Schwächen, der Eurokompatibilität des schweizerischen Berufsbildungssystems sowie Themen des Arbeitsmarktes und der Anerkennung auseinandersetzen. Die eigentliche Beantwortung der Fragen nimmt allerdings nur einen kleinen Teil des Buches ein (vgl. 192-201), vielmehr gibt die gesamte Publikation in sechs Kapiteln Hintergrundinformationen zur dualen Berufsausbildung und zu den Fachhochschulen in der Schweiz.

Im ersten Kapitel werden Schlagworte zur Lage des schweizerischen Berufsbildungssystems aufgeführt. Dubs baut seine Argumentationslinie auf, indem er zunächst Kritik oder häufig genannte Vorurteile zur dualen Berufsausbildung wiedergibt und diese dann kommentiert und in den meisten Fällen entkräftet. Die kritischen Äußerungen, die nicht nur bezogen auf die Schweiz zur Berufsausbildung angeführt werden können, beziehen sich im Wesentlichen auf die zu geringe Zahl an Gymnasialabschlüssen und das Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt. Genannt, aber relativ kurz behandelt werden weiterhin die zu stark gewerbliche und kleinindustrielle Orientierung des Berufsbildungssystems, die Kritik seitens der Wissenschaft und der OECD sowie die Rolle der EU in Fragen der Zuständigkeit. Hinsichtlich der Zahl der Gymnasialabschlüsse stellt Dubs für die Schweiz die bildungspolitische Forderung, dass sie nicht zum Hauptindikator für das Bildungssystem werden solle, sondern dass vielmehr eine Differenzierung mit genügend Durchlässigkeit zwischen den Bildungsstufen zu fördern sei. Bezogen auf die zweite Kritik – das Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt – plädiert Dubs für eine Balance zwischen Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und Grossbetrieben in einer flexiblen Systemgestaltung, ggf. mit staatlicher Steuerung. Das Gesamtfazit des ersten Kapitels lautet, dass kein Zwang zur Abschaffung des dualen Systems besteht, sondern vielmehr eine hohe Qualität sicherzustellen und durch die Reform der dualen Berufsausbildung weiterzuführen sei.

Im zweiten Kapitel geht es um die Wirksamkeit des dualen Berufsbildungssystems, die anhand der Systemübergänge, der Gestaltungsformen von Bildungssystemen und der Ausbildungszufriedenheit überprüft wird. 95% der Jugendlichen finden innerhalb von zwei Jahren nach der obligatorischen Schulzeit eine Ausbildung. Als problematisch wird der hohe Anteil an Zwischenlösungen (10. Schuljahr, Vorlehre, Motivationssemester, Praktikum, Au pair, Vorkurs, Sprachaufenthalt) bewertet. Der Schüleranteil, der nach der obligatorischen Schulzeit eine solche Zwischenlösung wählt, liegt bei 23%. Dubs schlägt eine Umverteilung der staatlichen Mittel vor – weg von den Zwischenlösungen hin zum Ausbau eines zertifizierten Bildungsangebotes auf der Sekundarstufe II. Zu den Gestaltungsformen des dualen Berufsbildungssystems nennt Dubs als Lenkungsmaßnahmen des Staates fünf Varianten, nämlich ein Bonus-Malus System, Steuererleichterungen für ausbildende Betriebe, zusätzliche staatliche Lehrstellenangebote, Berufsbildungsfonds der Wirtschaftsverbände und/oder Subventionen. In der Argumentationskette werden die Vor- und Nachteile sowie die Konsequenzen jeder dieser Varianten erörtert, mit dem Ergebnis, dass die ersten drei Maßnahmen nur kurzfristige Wirkung haben. Für die vierte Variante des Berufsbildungsfonds der Wirtschaftsverbände wurde sich bereits politisch entschieden und damit sei eine angemessene Steuerungsmöglichkeit gegeben. Als zusätzliche Option stehen staatliche Subventionen offen.

Im dritten Kapitel geht es um die Orientierung am Berufskonzept, Modularisierung und Singularisierung mit Bezug auf das am 01.01.2004 in Kraft getretene BBG. Das Gesetz wird als gestaltungsoffen bewertet, deshalb sollte das BBT weitere Rahmenbedingungen festlegen. Insgesamt wird bezüglich der Gesetzgebung eine positive Bilanz gezogen. Als allgemeine Folgerung lässt sich festhalten, dass das BBT eine Innovatorenrolle im Berufsbildungssystem zugestanden werden soll. Zudem wird für die Entwicklung von einem dualen in ein triales Ausbildungsmodell plädiert. Damit bezeichnet Dubs die Auslagerung von Teilen der Berufsbildung in curricularen Blöcken (vgl. 71f., 78f.), was unter anderem zu mehr Flexibilität, Motivation und zur Modularisierung des Angebotes beitragen soll.

Das vierte Kapitel setzt sich mit den Wirkungen der beruflichen Grundbildung und insbesondere mit der Arbeitsmarktfähigkeit und dem Ausbildungsniveau in der Schweiz im Vergleich mit dem Ausland auseinander. Im Gutachten wird die Position vertreten, dass Allgemeinbildung fester Bestandteil der beruflichen Grundbildung bleiben muss. Wegen der geringen Anerkennung der Allgemeinbildung durch die Betriebe und der Motivationsprobleme vieler Lernender sei die Entscheidung des Bundesamtes, einen für alle Berufslehren einheitlichen schweizerischen Lehrplan für die Allgemeinbildung einzuführen, zu unterstützen (vgl. 96). Als Indikatoren für die Funktionalität von Berufsbildungssystemen werden europäische Vergleiche von Jugendarbeitslosigkeit sowie das Projekt „Qualität der Ausbildung in der EU“ herangezogen. Zudem wird auf schweizerische Besonderheiten wie die Berufsmittelschule und die Berufsmaturität hingewiesen.

Im fünften Kapitel geht es um die schweizerischen Fachhochschulen und das zugehörige Bundesgesetz über die Fachhochschulen von 1995 (FHSG) [2]. Themen sind die Qualitätsentwicklung sowie die Akkreditierung und Anerkennung im Ausland. Auch hier werden die Bemühungen des Gesetzgebers grundsätzlich positiv bewertet. Die Förderung der Mobilität der Fachhochschulabschlüsse sei auf internationaler Ebene auf einem guten Weg, damit werde einer vermehrten Internationalisierung der Fachhochschulen Rechnung getragen (vgl. 189).

Im abschließenden sechsten Kapitel beantwortet Dubs die vom BBT gestellten Fragen. Als Quintessenz lässt sich festhalten, dass grundsätzlich das duale Berufsbildungssystem beibehalten, bzw. eine Reform zu einem trialen Systems stattfinden soll. Das BBG und die zugehörige Verordnung über die Berufsbildung (BBV) [3] seien ausreichend offen und unbürokratisch gestaltet. Es bestehe allerdings Handlungsbedarf zur Schaffung einer Rahmenordnung, die durch das BBT zu gestalten sei. Die Organisationen der Arbeit müssen Innovationsbereitschaft zeigen, dem BBT komme dabei eine Innovatorenrolle zu. Besonders zu fördern seien Maßnahmen der Integration lernschwacher und sozial benachteiligter Jugendlicher. Dies könne durch ein Berufsattest, die Bereitschaft der Wirtschaft sowie Reformen im Volksschul- und Sekundarbereich I erreicht werden. Dubs spricht sich gegen eine Formalisierung und Bürokratisierung des Berufsbildungssystems aus, worin auch eine Kritik an Vorstößen der EU zur Akkreditierung begründet wird.

Insgesamt ist das Gutachten zur schweizerischen Berufsbildung als wichtige Auseinandersetzung mit der aktuellen Gesetzgebung zu bewerten. Auch in Deutschland und Österreich befindet sich die gesetzliche Gestaltung der beruflichen Ausbildung in einer Reformphase. Gutachten und dezidierte wissenschaftlich orientierte Untersuchungen bereichern die bildungspolitische Auseinandersetzung. So gelingt es auch Dubs durch Forschungsergebnisse pauschale Argumente gegen die duale Ausbildung zu relativieren. Grundsätzlich wird das Anliegen verfolgt, auf traditionelle und gewachsene Strukturen aufzubauen und diese zu reformieren, statt ein komplett neues Berufsbildungssystem zu fordern. Relativierend äußert sich der Autor zum Systemvergleich. Es sei keine wissenschaftliche Evidenz vorhanden, dass ein Ausbildungssystem pauschal besser sei als das andere.

Die Verankerung der Schriftenreihe beim BBT macht die wissenschaftliche Argumentation angreifbarer, da die bildungspolitische Position ein Stück weit vorgegeben ist. Beispielsweise räumt das Vorgehen im ersten Kapitel mit der Entkräftung von Gegenargumenten der eigenen Position weitaus mehr Raum ein als den Gegenargumenten und deren Varianten. Auch ist die Gewichtung von Themen nicht immer klar nachzuvollziehen, einzelne Bereiche werden nur genannt (z.B.: die wissenschaftliche Kritik am dualen Berufsbildungssystem, 24 oder das zusätzliche staatliche Angebot an Lehrstellen, 45) aber nicht in gleichem Maße ausgeführt wie andere (z.B. Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt, 4-21). Das Konzept der Studierfähigkeit und der Arbeitsmarktfähigkeit, sowie das triale Ausbildungsmodell hätten in einer ausführlicheren Darstellung sicher an Argumentationskraft gewonnen. Zudem erschwert der Druckfehler im Diagramm S. 89 die Unterscheidung von Arbeitsmartfähigkeit und Studierfähigkeit und die Verortung der Allgemein- und Berufsbildung. Das triale Ausbildungsmodell als eigentliches Reformprojekt zur Berufsausbildung kommt deutlich zu kurz.

Begrifflich werden zwei Pauschalierungen vorgenommen, die kritisch zu bewerten sind. Auffällig ist, dass mit Berufsbildung fast ausschließlich die berufliche Ausbildung gemeint ist und nicht die berufliche Weiterbildung, obwohl diese im BBG explizit als Bestandteil genannt wird (vgl. BBG, Art. 2, Abs.1). Darüber hinaus scheint das duale System zu stark als Synonym für das gesamte schweizerischen Berufsausbildungssystem gebraucht zu sein, damit werden die schulischen Vollzeitangebote, die in einigen Regionen und Berufen auch in der Schweiz ein gewisses Gewicht haben, ausgeblendet.

Gesamthaft betrachtet ist das Anliegen des Gutachtens hervorzuheben, sich mit den aktuellen Entwicklungen der Berufsbildung in Europa bezogen auf einen Landeskontext auseinander zu setzen. Im deutschsprachigen Raum wird das BBG mit großem Interesse wahrgenommen, denn die Frage nach der Zukunfts- und Europafähigkeit des „dualen Systems“ in der Berufsausbildung stellt sich auch für Deutschland und Österreich. Ein Blick in den aktuellen Gesetzestext und Grundkenntnisse über das schweizerische Berufsbildungssystem sollten Leser mitbringen, um die Argumentationslinien zur bildungspolitischen Einordnung der schweizerischen Berufsbildung nachvollziehen und gegebenenfalls auch in Frage stellen zu können.


[1] 412.10 Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 ĂĽber die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG). Inkrafttreten 1. Januar 2004.

[2] 414.71 Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 ĂĽber die Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz, FHSG). Inkrafttreten 1. Oktober 1996.

[3] 412.101 Verordnung vom 19. November 2003 ĂĽber die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV). Inkrafttreten 1. Januar 2004.

Alle online unter: http://www.admin.ch/ch/d/sr/41.html
Markus Weil (ZĂĽrich)
Zur Zitierweise der Rezension:
Markus Weil: Rezension von: Dubs, Rolf: Gutachten zu Fragen der schweizerischen Berufsbildung. Bern: h.e.p.-Verlag 2005. In: EWR 5 (2006), Nr. 3 (Veröffentlicht am 30.05.2006), URL: http://klinkhardt.de/ewr/03905164.html