EWR 5 (2006), Nr. 6 (November/Dezember)

Oliver Kliss
Schulentwicklung und Religion
Untersuchungen zum Kaiserreich zwischen 1870 und 1918 (Praktische Theologie heute, Bd. 68)
Stuttgart: Kohlhammer Verlag 2005
(439 S.; ISBN 3-17-018509-8; 40,00 EUR)
Schulentwicklung und Religion Die hier zu besprechende Arbeit von Oliver Kliss ist eine 2001/2002 angenommene Tübinger religionspädagogische Dissertation. Sie beschäftigt sich mit einem bislang noch wenig im Fokus historisch-religionspädagogischer Forschung stehenden Kapitel der Disziplin und untersucht – wie es schon der Titel der Arbeit in nüchterner Formulierung ausweist – das Verhältnis von Schulentwicklung und Religion im (zweiten) Deutschen Reich zwischen 1870 und 1918.

Wie in der Einleitung (Kap. 1, 11ff.) vermerkt, verdankt sich das motivgebende Interesse an dieser vorderhand historisch orientierten Arbeit aber durchaus einem aktuellen Anlass: Der Autor geht von der Einschätzung mancher zeitgenössischer ReligionspädagogInnen (wie etwa Gert Otto und seiner Schüler und Epigonen) aus, wonach die Zeit vor und bei der Entstehung der Weimarer Reichsverfassung und ihrer Bestimmungen zu Schule, Kirche, Religion und Religionsunterricht eine gänzlich andere gewesen sei als die gegenwärtige. Während vor und nach 1918 – so diese Sicht – mehr oder weniger von einer religiös homogenen Gesellschaft und damit auch Schülerschaft gesprochen werden könne, stelle sich die Situation heute ganz anders dar, nämlich pluralisiert in diverse Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen bzw. auch Religions- und Konfessionslosigkeit. Aus dieser Analyse der so veränderten gesellschaftlichen Situation ziehen dann Otto und seine Schüler die Konsequenz, dass die Festschreibungen des Grundgesetzes, insbesondere natürlich der Artikel 7 mit seiner Garantie eines Religionsunterrichts, der sich inhaltlich-intentional an den „Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ zu orientieren habe, obsolet geworden seien. An die Stelle solcher vom Lauf der Geschichte überholter Normierungen könne und müsse dann auch per Verfassungsänderung etwa das Modell eines „allgemeinen Religionsunterrichts“ treten, der nicht (mehr) von den Religionsgemeinschaften, sondern ausschließlich vom Staat geprägt werde. Diese Zusammenhänge sind der Hintergrund etwa der Option von Gert Otto und seiner Schüler für das Brandenburger Modell „LER“ (Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde).

Von der Konstatierung dieser aktuellen Kontroverse lässt sich Oliver Kliss anregen zur Hinterfragung der historischen Einschätzung G. Ottos, wenn er ausführt: „Demgegenüber ist die Frage zu stellen, ob nicht bereits die Schulartikel der Weimarer Verfassung auf prinzipielle Weise zur Pluralität Stellung beziehen und sich mit ihr auseinandersetzen. Wird nicht möglicherweise unterschätzt, wie plural schon das schulpolitische Vorfeld der Weimarer Republik zusammengesetzt ist? Auch die Lösungen, die in Weimar für die Verhältnisbestimmung von Staat, Schule und Kirche gefunden wurden, waren eine Reaktion auf Pluralität“ (15). Das Bemühen des Autors geht dahin, mit dem von ihm fokussierten Material zu demonstrieren, dass die Zeit und die Gesellschaft des zweiten Deutschen Reiches zwischen 1870 und 1918 keineswegs so homogen gewesen seien, wie Otto und seine Schüler dies unterstellen. Dies ist gleichsam die impulsgebende Ausgangsthese der vorliegenden Dissertation.

Das historisch orientierte Arbeitsprogramm des Werkes präsentiert sich dann wie folgt: Im Einleitungskapitel (11-40) macht der Verfasser „Anlass“ und „Ziel“ der Untersuchung fest, liefert einen Überblick zum bisherigen Forschungsstand, präsentiert „Thema und Gegenstand“ der Untersuchung mit der begründeten Benennung der untersuchten Interessengruppen, reflektiert die primär hermeneutisch ausgerichtete Methode und bietet schließlich noch einen „Ausblick“ zur „Einordnung dieser Untersuchung“. Einige Ein- und Abgrenzungen müssen schließlich noch ausgeführt werden: Neben der Eingrenzung des Untersuchungszeitraumes auf die erwähnte Zeit beschränkt sich der Verfasser in seinen Ausführungen weiterhin auf die Volksschule und auf Preußen als zu analysierendes Territorium, das auch im Blick auf die Thematik der Arbeit als zur damaligen Zeit führendes und die anderen (deutschen) Staaten prägendes Gebiet angesehen werden kann. „Thema und Gegenstand“ seiner Arbeit kann er so „als Dreieck“ beschreiben: „Seine drei ‚Ecken’ sind die preußische Volksschule im Kaiserreich, die ausgewählten ‚Schulinteressenten’ und schließlich das Thema ‚Religion, Religionsunterricht und Schulentwicklung’“ (28). Unter diesen Kautelen nimmt der Verfasser dann in den Kapiteln 2 bis 5 sein zentrales Forschungsobjekt ins Visier: Er präsentiert und analysiert Verlautbarungen und Veröffentlichungen unterschiedlicher Interessengruppen aus dem Untersuchungszeitraum 1870 bis 1918.

Kapitel 2 („Religion, Religionsunterricht und die Entwicklung der Volksschule aus der Perspektive der Kirchen im Kaiserreich“, 41-150) beschäftigt sich mit den Äußerungen der beiden großen Kirchen. Bedeutsam ist hier – wie auch in den anderen Kapiteln – sicherlich, dass beide christlichen Kirchen und Konfessionen sowie ihre Vertreter und Interessengruppen in ihren entsprechenden Verlautbarungen Berücksichtigung finden, also die Arbeit sich als „konsequent interkonfessionell ausgerichtet“ versteht (vgl. 37), was in der religionspädagogischen Forschung der Gegenwart „keine Selbstverständlichkeit“ darstellt, wie der Autor sicherlich zu Recht konstatiert (ebd.).

Kapitel 3 („Religion, Religionsunterricht und die Entwicklung der Volksschule aus der Perspektive der Lehrerverbände im Kaiserreich“, 151-273) analysiert die Stellungnahmen ausgewählter katholischer wie auch evangelischer Lehrerverbände zur Thematik. Als Exkurs eingestreut finden sich hier auch historische „Blitzlichter“, so zum Bremer Schulstreit, zu den Zwickauer Thesen, zu den Düsseldorfer Thesen und anderen damals brennend heiß diskutierten Stellungnahmen (253ff.). Kapitel 4 („Religion, Religionsunterricht und die Entwicklung der Volksschule aus der Perspektive der politischen Parteien im Kaiserreich“, 274-307) rekonstruiert die fraglichen Positionen der in dieser Zeit konkretere Konturen annehmenden politischen Parteien in Preußen und Deutschland. Kapitel 5 („Religion, Religionsunterricht und die Entwicklung der Volksschule aus der Sicht der Fachwissenschaften Pädagogik, Religionspädagogik und (evangelischer) Theologie (E. Troeltsch) im Kaiserreich“, 308-366) lenkt das Augenmerk des religionspädagogisch versierten Lesers gleichsam wieder in vertrautere Bahnen, wenn hier einschlägige Stellungnahmen aus der Disziplin dargestellt und unter dem thematischen Fokus der Arbeit analysiert und verortet werden. Ein besonderes Augenmerk gilt in diesem Kapitel einigen Texten des Heidelberger systematischen Theologen Ernst Troeltsch, die wichtige Schlaglichter auf die Diskussion werfen können.

Im Detail werden dabei folgende Problembereiche dargestellt, analysiert und gegebenenfalls auch historisch bewertet und eingeordnet:

  • die Frage der Schulaufsicht;
  • die Struktur der Volksschule – verortet zwischen den Polen „Konfessionsschule“ und/oder „Simultanschule“;
  • der Gegenstand der religiösen Erziehung in der Volksschule – religiöser Lernstoff und Katechismusunterricht;
  • der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Volksschule und das Ziel des Religionsunterrichts;
  • die Verhältnisbestimmung von Kirche und Schule;
  • die Frage der Lehrerqualifikation.


Dieses letztgenannte Raster bildet dann auch den thematischen Rahmen der in Kapitel 6 („Religion, Religionsunterricht und Schulentwicklung in historisch-systematischer Perspektive – Ergebnisse und Ausblick“, 367-401) gebotenen Zusammenschau der erarbeiteten Ergebnisse des Werkes. Hier schlägt der Autor nun auch wieder den Bogen hin zur Gegenwart und ihren Problemen, die sich – man erinnere sich an den Ausgangspunkt der Arbeit – in vielerlei Hinsicht dann doch als gar nicht so different wie von mancher Seite dargestellt präsentieren. Darauf lässt etwa folgende Stellungnahme des Autors schließen: „Gleichwohl ist festzustellen, dass sich in heutigen Auseinandersetzungen mit fremden Glaubensrichtungen und Religionen, etwa mit dem Islam und Überlegungen zu einem islamischen Religionsunterricht oder im Zusammenhang geplanter Gründungen islamischer Kindergärten, sehr wohl vergleichbare Strukturen der Fremdheitserfahrung auffinden lassen“ (400).

Explizit nicht gezogen wird jedoch der Schluss, der ausgehend von den Ausführungen zum „aktuellen Anlass und zum Ziel dieser Untersuchung“ im Einleitungsteil der Arbeit (s.o.) nahe gelegen hätte, nämlich die Zurückweisung der etwa von Gert Otto gezogenen Schlussfolgerung im Blick auf eine Notwendigkeit der Änderung von Art. 7 GG, was die Beteiligung der Religionsgemeinschaften an der intentional-inhaltlichen Gestaltung des Schulfaches Religionsunterricht angeht. Auch wenn der Autor diese Folgerung selbst nicht zieht, darf man vermuten, dass sie gleichsam die logische Konsequenz seiner Ausführungen darstellt.

Abschließend ist festzuhalten: Oliver Kliss bietet in seiner Dissertation die Darstellung und Analyse eines wichtigen, interessanten und bislang noch viel zu wenig behandelten Themas der historischen Religionspädagogik. Er kumuliert und untersucht konzise bemerkenswerte Quellen und lässt so ein differenziertes Bild der Zeit zwischen 1870 und 1918 vor den Augen der Leser entstehen. So wird auch deutlich und nachvollziehbar, wie die rekonstruierten historischen Fakten und Konstellationen gleichsam das Vorspiel für die uns gegenwärtig umtreibenden Problemstellungen bilden.
Horst F. Rupp (WĂĽrzburg)
Zur Zitierweise der Rezension:
Horst F. Rupp: Rezension von: Kliss, Oliver: Schulentwicklung und REligion, Untersuchungen zum Kaiserreich zwischen 1870 und 1918 (Praktische Theologie heute, Bd. 68). Stuttgart: Kohlhammer Verlag 2005. In: EWR 5 (2006), Nr. 6 (Veröffentlicht am 28.11.2006), URL: http://klinkhardt.de/ewr/17018509.html